- Unsere sämtlichen Angebote und Mitteilungen sind freibleibend und vom Empfänger vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur mit unserer Zustimmung weitergegeben werden. Gibt der Angebotsempfänger unter Verletzung vorstehender Bedingungen das Angebot an Dritte weiter und kommt es daraufhin zu einem Vertragsabschluss, so hat uns der Angebotsempfänger den daraus resultierenden Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
- Der Angebotsempfänger wird hiermit darüber informiert, dass wir personenbezogene Daten – die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben – erheben, verarbeiten und nutzen und diese – in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang – an Dritte übermitteln. Die Löschung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
- Im Rahmen unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit sind wir für beide Parteien entgeltlich tätig (soweit gesetzlich zulässig; die Vorschriften des WoVermRG bleiben unberührt). Der Angebotsempfänger gestattet die provisionspflichtige Doppeltätigkeit.
- Bei Abschluss eines Übernahmevertrages über das von uns nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt erhalten wir von der Übernehmerseite eine Provision, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in folgender Höhe:
· Bei Kauf 4 % (= 4,76 % inkl. USt.) aus dem Kaufpreis.
· Bei Miete oder Pacht jeweils 3,6 Nettomonatsmieten (= 4,28 Monatsmieten inkl USt.). Bei Miet- oder Pachtverträgen mit einer Laufzeit unter 3 Jahren (exklusive Verlängerungsoptionen) beträgt die Provision 2,5 Nettomonatsmieten (2,98 Monatsmieten inkl. USt.)
· Bei Erbbaurechten jeweils laufzeitunabhängig 3 % (= 3,57 % inkl. USt.) aus dem Zehnjahreserbbauzins.
· Bei Nachweis bzw. Vermittlung sonstiger Leistungen 3 % (= 3,57 % inkl. USt.) aus dem Vertragswert.
Zur Ermittlung einer Provision zählen zum Miet-, Pacht- oder Kaufpreis sämtliche auf Dauer beim Verkäufer, bzw. Vermieter verbleibenden Geldleistungen des Übernehmers (z. B. für Ausstattung, Einrichtung, usw.).
Eine Provision wird fällig mit Abschluss des Übernahmevertrages und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Übernimmt der Angebotsempfänger innerhalb von 2 Jahren weitere Teile eines von uns nachgewiesenen bzw. vermittelten Gesamtobjektes (Folgegeschäft), so ist auch diese Übernahme provisionspflichtig.
- Unsere Haftung für Fahrlässigkeit schließen wir aus; dieser Haftungsausschluss gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Hauptleistungspflichten (Kardinalspflichten) sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen; ebenso gilt dieser Haftungsausschluss nicht für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – gegenüber dem kaufmännischen Angebotsempfänger – Göppingen.
Die Veröffentlichung unseres Exposés ist nicht gestattet, weder als Druckmedium noch digital/online!
AGB Stand: 01.11.2024