Lagerhalle auf weitläufigem Gewerbeareal
Die zur Vermietung stehende Kaltlagerhalle mit ca. 286 m² hat eine lichte Höhe von ca. 6,00 m und ist über elektrische Roll- oder Sektionaltore mit einer Höhe von 4,50 m ebenerdig anfahrbar.
Für das Areal steht eine eigene Trafostation mit 630 KvA zur Verfügung. Die urprünglichen technischen Installationen wurden weitgehend zurück gebaut und durch neue Installationen (230 V/16 A und 400 V/16 A und 32 A) ersetzt.
Das 2-geschossige Sozialgebäude wird von den Mietern gemeinschaftlich genutzt. Im Erdgeschoss befinden sich Toiletten für Damen und Herren. Der erste Stock verfügt über einen großen Pausenraum sowie Umkleiden und Duschen für Damen und Herren.
Bei Interesse freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Die Gemeinde Königsbronn im Brenztal zählt mit ihren Ortsteilen rund 7.000 Einwohner. Über die B19 besteht eine sehr gute Verbindung in Richtung Aalen und Heidenheim sowie die Anschlussstellen der A7 (Oberkochen und Nattheim). Über den Bahnhof Königsbronn besteht zudem die Anbindung an das Schienennetz der DB Ulm-Aalen-Stuttgart-Würzburg. Das Objekt befindet sich in kurzer Entfernung zur B19.
Bei Abschluss eines Übernahmevertrages berechnen wir an den Übernehmer eine Provision. Diese beträgt bei Kauf 4 % aus dem Kaufpreis, bei Miete Laufzeit unabhängig 3 % aus dem Zehnjahresmietwert (3, 6 Monatsmieten). Eine Provision wird fällig mit Abschluss eines Übernahmevertrages und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (Kauf = 4,76 % inkl. USt. / Miete = 3,57 % bzw. 4,28 Monatsmieten inkl. USt.). Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit unter 2 Jahren beträgt diese 2,5 Monatsmieten (= 2,98 MM inkl. USt.). Im Rahmen unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit sind wir auch für die Eigentümerseite entgeltlich tätig.
Unser Angebot beruht auf Angaben unseres Auftraggebers, hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Pläne haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Darstellungen der Einrichtung und Ausstattung der Immobilie dienen lediglich zu Illustrationszwecken. Sie stellen weder mitverkaufte Gegenstände, Zubehör noch eine verbindliche Zusage der Beschaffenheit der Immobilie dar. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. -vermietung behalten wir uns ausdrücklich vor.
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