Kauf

Firmenstandort mit Verwaltungs- und Vertriebsfläche

Ort:
88471 Laupheim
Nutzung:
Hallen / Lager / Produktion
Fläche:
1.700,00 m²
Kaufpreis:
auf Anfrage
Objektnummer:
101248/02
Ansprechpartner:
Martin Hofbauer
Telefon +49 731 979239-18
infofgi.de

Hauptkriterien

Miete-/Kaufobjekt
Kauf
Fläche
1.700,00 m²
Objektart
Hallen / Lager / Produktion

Kosten

Kaufpreis:
auf Anfrage

Bausubstanz & Energieausweis

Baujahr
1971
Energiepass gültig bis
2033-12-04
Energieausweistyp
Bedarfsausweis
Stromverbrauchskennwert
67.10 kWh/(m²*a)
Heizenergieverbrauchskennwert
48.90 kWh/(m²*a)
mit Warmwasser
Ja

Objektbeschreibung

Das Objekt wird derzeitig als Lager-/ Produktionsstandort mit Verwaltungsflächen genutzt.

 

Flächengröße ges. ca. 1.700 m², davon im Untergeschoss ca. 570 m², Erdgeschoss ca. 953 m²

zzgl. Nebenflächen

 

Stellplätze 22 Stk, 2 Garagenstellplätze

 

Kaufpreis auf Anfrage, Verfügbarkeit nach Absprache

 

Besondere Merkmale - kurze Entfernung zur B 30

- Lastenaufzug

- Innenhof

Lage

Der Landkreis Biberach bildet zusammen mit dem Alb-Donau-Kreis und der kreisfreien Stadt Ulm den badenwürttembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Im Jahr 2019 platzierte

das Magazin Focus-Money den Landkreis Biberach auf Rang 2 der in Deutschland wirtschaftlich stärksten

Landkreise.

 

Laupheim ist die zweitgrößte Stadt im Landkreis Biberach und eine Große Kreisstadt. Innovative Traditions-

unternehmen und ein guter Branchenmix machen die Wirtschaftskraft Laupheims aus.

Ausstattung

Großzügige Räumlichkeiten sowie eine Teilunterkellerung bieten Entfaltungsmöglichkeiten für die persönlichen Bedürfnisse. Das Objekt wurde als massives Gebäude gebaut und bietet darüber hinaus auch Lager- / Hallenflächen im UG, welche über einen Lastenaufzug angefahren werden können. Das Erdgeschoss verfügt über eine Laderampe.

 

Flächengröße ges. ca. 1.700 m²

 

Grundstück Größe ca. 2.300 m²

 

Gewerbegebiet

 

Übernahme nach Absprache

Sonstiges

Bei Abschluss eines Übernahmevertrages berechnen wir an den Übernehmer eine Provision. Diese beträgt bei Kauf 4 % aus dem Kaufpreis, bei Miete Laufzeit unabhängig 3 % aus dem Zehnjahresmietwert. Eine Provision wird fällig mit Abschluss eines Übernahmevertrages und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (Kauf = 4,76 % inkl. USt. / Miete = 3,57 % inkl. USt.). Im Rahmen unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit sind wir auch für die Eigentümerseite entgeltlich tätig.

 

Unser Angebot beruht auf Angaben unseres Auftraggebers, hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Pläne haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. -vermietung behalten wir uns ausdrücklich vor.

 

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