Wohn- und Geschäftshaus mit viel Charme
Dieses schöne Wohn- und Geschäftshaus ist geeignet für Investoren oder Selbstnutzer. Es ist aufgeteilt in eine Gewerbefläche im Erdgeschoss mit einer Größe von ca. 58 qm sowie eine Wohnung, die sich über das Obergeschoss und Dachgeschoss erstreckt und ca. 90 m² umfasst.
Beide Einheiten sind derzeit vermietet.
Die Gewerbeeinheit wurde zuletzt als Keramik-Werkstatt genutzt und bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, sei es als Atelier, Büro oder Ladengeschäft. Die helle und offene Gestaltung der Wohnung schafft eine angenehme Wohnatmosphäre. Viele Fenster sorgen für viel Tageslicht und eine freundliche Atmosphäre.
Das Wohn- und Geschäftshaus befindet sich in zentraler Lage von Heiningen, einer charmanten Gemeinde im Landkreis Göppingen. Die Bezgenrieter Straße ist eine ruhige Wohnstraße, die dennoch eine gute Anbindung an die umliegenden Städte und die Autobahn bietet.
In unmittelbarer Nähe finden Sie verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen.
Die idyllische Umgebung lädt zu Spaziergängen und Outdoor-Aktivitäten ein, während die Nähe zu Göppingen und Stuttgart eine hervorragende Infrastruktur und zahlreiche Arbeitsmöglichkeiten bietet.
Bei Abschluss eines Übernahmevertrages berechnen wir an den Übernehmer eine Provision. Diese beträgt bei Kauf 4 % (= 4,76 % inkl. USt.) aus dem Kaufpreis, bei Miete oder Pacht jeweils 3,6 Nettomonatsmieten (= 4,28 Monatsmieten inkl USt.), bei Miet- oder Pachtverträgen mit einer Laufzeit unter 3 Jahren (exklusive Verlängerungsoptionen) beträgt die Provision 2,5 Nettomonatsmieten (2,98 Monatsmieten inkl. USt.), bei Erbbaurechten jeweils laufzeitunabhängig 3 % (= 3,57 % inkl. USt.) aus dem Zehnjahreserbbauzins, bei Nachweis bzw. Vermittlung sonstiger Leistungen 3 % (= 3,57 % inkl. USt.) aus dem Vertragswert. Zur Ermittlung einer Provision zählen zum Miet-, Pacht- oder Kaufpreis sämtliche auf Dauer beim Verkäufer, bzw. Vermieter verbleibenden Geldleistungen des Übernehmers (z. B. für Ausstattung, Einrichtung, usw.). Eine Provision wird fällig mit Abschluss des Übernahmevertrages und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Rahmen unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit sind wir auch für unsere Auftraggeberseite entgeltlich tätig.
Unser Angebot beruht auf Angaben unseres Auftraggebers, hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Pläne haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Darstellungen der Einrichtung und Ausstattung der Immobilie dienen lediglich zu Illustrationszwecken. Sie stellen weder mitverkaufte Gegenstände, Zubehör noch eine verbindliche Zusage der Beschaffenheit der Immobilie dar. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. -vermietung behalten wir uns ausdrücklich vor.
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