Büroflächen im Zentrum – modernisiert nach Mieterwunsch
In dem zentral gelegenen Objekt in Göppingen stehen zwei attraktive Büroeinheiten zur Vermarktung.
Die Einheiten befinden sich im 2. und 4. Obergeschoss eines Geschäftshauses und bieten flexible Nutzungsmöglichkeiten.
2. Obergeschoss
Fläche: 230 m²
Diese großzügige Büroeinheit bietet viel Platz für kreative Arbeitsumgebungen und kann individuell gestaltet werden. Große Fenster sorgen für eine helle und freundliche Atmosphäre.
4. Obergeschoss
Fläche: 120 m²
Diese kompaktere Einheit eignet sich ideal für kleinere Teams oder als repräsentative Geschäftsadress
Die Stadt Göppingen hat ca. 58.000 Einwohner und ist im Hinblick auf Industrie, Gewerbe und Handel sowie Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen der Mittelpunkt des Landkreises Göppingen, in welchem ca. 255.000 Menschen leben.
· Beide Büroeinheiten wurden bisher von einem einzigen Mieter genutzt, können jedoch unabhängig voneinander angemietet werden.
· Flexible Mietkonditionen ermöglichen eine Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der Mieter.
· Die Flächen können nach den Vorstellungen der Mieter bei Bedarf ausgebaut und angepasst werden.
· Zentrale Lage in Göppingen mit guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und nahegelegenen Parkmöglichkeiten.
Bei Abschluss eines Übernahmevertrages berechnen wir an den Übernehmer eine Provision. Diese beträgt bei Kauf 4 % (= 4,76 % inkl. USt.) aus dem Kaufpreis, bei Miete oder Pacht jeweils 3,6 Nettomonatsmieten (= 4,28 Monatsmieten inkl USt.), bei Miet- oder Pachtverträgen mit einer Laufzeit unter 3 Jahren (exklusive Verlängerungsoptionen) beträgt die Provision 2,5 Nettomonatsmieten (2,98 Monatsmieten inkl. USt.), bei Erbbaurechten jeweils laufzeitunabhängig 3 % (= 3,57 % inkl. USt.) aus dem Zehnjahreserbbauzins, bei Nachweis bzw. Vermittlung sonstiger Leistungen 3 % (= 3,57 % inkl. USt.) aus dem Vertragswert. Zur Ermittlung einer Provision zählen zum Miet-, Pacht- oder Kaufpreis sämtliche auf Dauer beim Verkäufer, bzw. Vermieter verbleibenden Geldleistungen des Übernehmers (z. B. für Ausstattung, Einrichtung, usw.). Eine Provision wird fällig mit Abschluss des Übernahmevertrages und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Rahmen unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit sind wir auch für unsere Auftraggeberseite entgeltlich tätig.
Unser Angebot beruht auf Angaben unseres Auftraggebers, hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Pläne haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Darstellungen der Einrichtung und Ausstattung der Immobilie dienen lediglich zu Illustrationszwecken. Sie stellen weder mitverkaufte Gegenstände, Zubehör noch eine verbindliche Zusage der Beschaffenheit der Immobilie dar. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. -vermietung behalten wir uns ausdrücklich vor.
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