Produktions- und Lagerhallen in Autobahnnähe
Das zur Vermietung angebotene Objekt besteht aus zwei Bauabschnitten. Der erste Abschnitt, der 1990 errichtet wurde, umfasst eine freitragende Halle mit einer Fläche von ca. 260 m² und einer Höhe von rund 3,85 m (UK-Träger). Diese Halle ist durch Verbindungstüren mit den angrenzenden, hellen Büro- und Sozialräumen verbunden. Über einen Durchgang (B 2,98 m x H 3,25 m) gelangt man in die im Jahr 2016 angebaute Halle, die eine Fläche von ca. 488 m² bietet und eine Höhe von ca. 4,65 m (UK-Träger) aufweist.
Der Zugang zu den Hallen erfolgt ebenerdig über ein Sektionaltor (3,50 m x 3,50 m).
Vor dem Gebäude stehen 6 PKW-Stellplätze für Mitarbeiter und Kunden zur Verfügung.
Flächen:
Halle 1: ca. 260 m²
Halle 2: ca. 488 m²
Büro/Sozial: ca. 131 m²
Die Gemeinde Zell unter Aichelberg hat eine gemischte Wirtschaftsstruktur mit einem Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen. Die Region profitiert von ihrer Nähe zu größeren Städten wie Göppingen und Stuttgart. Durch den Autobahnanschluss
Aichelberg der A8 Stuttgart-Ulm ist der Ort verkehrsgünstig gelegen und ermöglicht eine schnelle Verbindung zu wichtigen Wirtschaftszentren in der Region.
- Stromanschlüsse Halle 1: 400 V/bis zu 32 A, Halle 2: 230 V/bis zu 16A
- Druckluftleitungen
Bei Abschluss eines Übernahmevertrages berechnen wir an den Übernehmer eine Provision. Diese beträgt bei Kauf 4 % (= 4,76 % inkl. USt.) aus dem Kaufpreis, bei Miete oder Pacht jeweils 3,6 Nettomonatsmieten (= 4,28 Monatsmieten inkl USt.), bei Miet- oder Pachtverträgen mit einer Laufzeit unter 3 Jahren (exklusive Verlängerungsoptionen) beträgt die Provision 2,5 Nettomonatsmieten (2,98 Monatsmieten inkl. USt.), bei Erbbaurechten jeweils laufzeitunabhängig 3 % (= 3,57 % inkl. USt.) aus dem Zehnjahreserbbauzins, bei Nachweis bzw. Vermittlung sonstiger Leistungen 3 % (= 3,57 % inkl. USt.) aus dem Vertragswert. Zur Ermittlung einer Provision zählen zum Miet-, Pacht- oder Kaufpreis sämtliche auf Dauer beim Verkäufer, bzw. Vermieter verbleibenden Geldleistungen des Übernehmers (z. B. für Ausstattung, Einrichtung, usw.). Eine Provision wird fällig mit Abschluss des Übernahmevertrages und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Rahmen unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit sind wir auch für unsere Auftraggeberseite entgeltlich tätig.
Unser Angebot beruht auf Angaben unseres Auftraggebers, hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Pläne haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Darstellungen der Einrichtung und Ausstattung der Immobilie dienen lediglich zu Illustrationszwecken. Sie stellen weder mitverkaufte Gegenstände, Zubehör noch eine verbindliche Zusage der Beschaffenheit der Immobilie dar. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. -vermietung behalten wir uns ausdrücklich vor.
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