Großzügige Büroflächen
Bei den zur Vermietung stehenden Büroflächen handelt es sich um renovierte Räumlichkeiten im 1. OG eines Gewerbeparks. Die Büroflächen bestechen durch Helligkeit und Großzügigkeit.
Im Außenbereich stehen Parkplätze für Kunden und Mitarbeiter zur Verfügung.
Geislingen, ein belebtes Mittelzentrum mit circa 28.000 Einwohnern und Sitz namhafter Firmen wie z. B. der WMF, liegt an der Schnittstelle wichtiger Vekehrsanbindungen zwischen Stuttgart und Ulm bzw. zur B 466 in Richtung Heidenheim zur A 7 Ulm-Würzburg.
Bei Abschluss eines Übernahmevertrages berechnen wir an den Übernehmer eine Provision. Diese beträgt bei Kauf 4 % aus dem Kaufpreis, bei Miete Laufzeit unabhängig 3 % aus dem Zehnjahresmietwert. Eine Provision wird fällig mit Abschluss eines Übernahmevertrages und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (Kauf = 4,76 % inkl. USt. / Miete = 3,57 % inkl. USt.). Im Rahmen unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit sind wir auch für die Eigentümerseite entgeltlich tätig.
Unser Angebot beruht auf Angaben unseres Auftraggebers, hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Pläne haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. -vermietung behalten wir uns ausdrücklich vor.
Mit Anfrage auf unser Immobilienangebot und Übermittlung Ihrer Daten erteilen Sie uns Ihr Einverständnis und willigen ein, dass wir Ihre Daten speichern sowie ein Suchprofil auf Basis des angefragten Objektes erstellen dürfen, so dass wir Sie als Kunde frühzeitig über immobilienspezifische Angebote und Dienstleistungen der fgi Fachpartner Gewerbe-Immobilien GmbH informieren und unsere Mitarbeiter Sie zu diesem Zwecke telefonisch, postalisch oder per E-Mail kontaktieren dürfen. Diese Einwilligungen können Sie jederzeit widerrufen. Ebenso wie Sie der Speicherung Ihrer Daten jederzeit entsprechend den Regelungen der EU-DSGVO widersprechen können. In diesem Zusammenhang weisen wir zudem auf unsere Datenschutzerklärung (www.fgi.de/datenschutz.html) hin.Bei Abschluss eines Übernahmevertrages berechnen wir an den Übernehmer eine Provision. Diese beträgt bei Kauf 4 % aus dem Kaufpreis, bei Miete Laufzeit unabhängig 3 % aus dem Zehnjahresmietwert. Eine Provision wird fällig mit Abschluss eines Übernahmevertrages und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (Kauf = 4,76 % inkl. USt. / Miete = 3,57 % inkl. USt.). Im Rahmen unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit sind wir auch für die Eigentümerseite entgeltlich tätig.
Unser Angebot beruht auf Angaben unseres Auftraggebers, hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Pläne haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. -vermietung behalten wir uns ausdrücklich vor.
Mit Anfrage auf unser Immobilienangebot und Übermittlung Ihrer Daten erteilen Sie uns Ihr Einverständnis und willigen ein, dass wir Ihre Daten speichern sowie ein Suchprofil auf Basis des angefragten Objektes erstellen dürfen, so dass wir Sie als Kunde frühzeitig über immobilienspezifische Angebote und Dienstleistungen der fgi Fachpartner Gewerbe-Immobilien GmbH informieren und unsere Mitarbeiter Sie zu diesem Zwecke telefonisch, postalisch oder per E-Mail kontaktieren dürfen. Diese Einwilligungen können Sie jederzeit widerrufen. Ebenso wie Sie der Speicherung Ihrer Daten jederzeit entsprechend den Regelungen der EU-DSGVO widersprechen können. In diesem Zusammenhang weisen wir zudem auf unsere Datenschutzerklärung (www.fgi.de/datenschutz.html) hin.