Hochfrequentiert zwischen Bahnhof und FuZo - Mietflächen in Spitzenlage
Bei dem Objekt handelt es sich um ein mehrstöckiges Geschäftshaus mit einer Gesamtfläche von rund 295 m². Es verfügt über zwei Zugänge, sodass auch eine Teilanmietung (UG + EG und 1. OG bis DG) denkbar ist.
Der Eigentümer zeigt sich gegenüber verschiedenen Nutzungskonzepten offen.
Derzeit wird das Objekt im 1. OG noch als Spielcasino genutzt. Diese Nutzung ist von den zuständigen Behörden derzeit aber nur noch geduldet und somit zukünftig nicht mehr möglich!
Im Gesamten bietet dieses Geschäftshaus aufgrund seiner hervorragenden Lage und der vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten eine optimale Möglichkeit für den zukünftigen Mieter.
Kommen Sie gerne mit Ihrem Nutzungskonzept auf uns zu.
Der Beginn der Marktstraße, in der sich das Objekt befindet, ist ein Topstandort. Er zeichnet sich durch seine zentrale Lage mit einer sehr hohen Passantenfrequenz aus. Der Bahnhof ist in wenigen Schritten unter einer Minute erreichbar. Die Marktstraße entlang reihen sich zahlreiche Einzelhändler, welche ein breites Sortiment an Waren und Dienstleistungen anbieten, aneinander. Des Weiteren befinden sich bekannte Einrichtungen wie das Brauerei-Restaurant Barfüßer, das Riku-Hotel und die Kreissparkasse in direkter Nachbarschaft. Im Laufe des Jahres wird auch L‘Osteria wenige Meter entfernt eröffnen.
Bei Abschluss eines Übernahmevertrages berechnen wir an den Übernehmer eine Provision. Diese beträgt bei Kauf 4 % (= 4,76 % inkl. USt.) aus dem Kaufpreis, bei Miete oder Pacht jeweils 3,6 Nettomonatsmieten (= 4,28 Monatsmieten inkl USt.), bei Miet- oder Pachtverträgen mit einer Laufzeit unter 3 Jahren (exklusive Verlängerungsoptionen) beträgt die Provision 2,5 Nettomonatsmieten (2,98 Monatsmieten inkl. USt.), bei Erbbaurechten jeweils laufzeitunabhängig 3 % (= 3,57 % inkl. USt.) aus dem Zehnjahreserbbauzins, bei Nachweis bzw. Vermittlung sonstiger Leistungen 3 % (= 3,57 % inkl. USt.) aus dem Vertragswert. Zur Ermittlung einer Provision zählen zum Miet-, Pacht- oder Kaufpreis sämtliche auf Dauer beim Verkäufer, bzw. Vermieter verbleibenden Geldleistungen des Übernehmers (z. B. für Ausstattung, Einrichtung, usw.). Eine Provision wird fällig mit Abschluss des Übernahmevertrages und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Rahmen unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit sind wir auch für unsere Auftraggeberseite entgeltlich tätig.
Unser Angebot beruht auf Angaben unseres Auftraggebers, hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Pläne haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Darstellungen der Einrichtung und Ausstattung der Immobilie dienen lediglich zu Illustrationszwecken. Sie stellen weder mitverkaufte Gegenstände, Zubehör noch eine verbindliche Zusage der Beschaffenheit der Immobilie dar. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. -vermietung behalten wir uns ausdrücklich vor.
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