Hell, gut aufgeteilt & neu renoviert – Büroflächen im Stadtkern
Die Mietfläche befindet sich im Stadtkern Göppingens und bietet aufgrund ihrer großflächigen Räume eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Dank der südöstlichen Ausrichtung des Gebäudes sind die Räumlichkeiten sehr hell und schaffen ein angenehmes Arbeitsklima.
Insbesondere die verglaste Eckfassade bietet einen lichtdurchfluteten Raum, der
sich ideal als Besprechungszimmer oder auch als großes Büro eignet. Eine eingebaute Teeküche dient als Rückzugsort, um sich während der Mittagspause zu stärken.
Darüber hinaus sorgt der große Empfangsbereich für eine optimale Raum-
aufteilung und verleiht dem Objekt eine ansprechende Optik
Die Stadt Göppingen hat ca. 58.000 Einwohner und ist im Hinblick auf Gewerbe und Handel sowie Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen der Mittelpunkt des Landkreises Göppingen mit ca. 255.000 Menschen. Hinsichtlich Einzelhandelsumsatz und Zentralität kann Göppingen im Vergleich mit umliegenden Städten punkten und die Attraktivität als Einzelhandelsstandort unterstreichen. Dies zeigt auch das zunehmende Interesse namhafter Firmen am Standort Göppingen.
Der Eigentümer wird die Einheit für den neuen Mieter vollständig renovieren (Klimatisierung, Bodeneläge, Decke) und nach Mieterwunsch ausbauen.
Ein Fahrstuhl im Gebäude ist verfügbar und Parkplätze in der Tiefgarage können ebenfalls angemietet werden.
Bei Abschluss eines Übernahmevertrages berechnen wir an den Übernehmer eine Provision. Diese beträgt bei Kauf 4 % (= 4,76 % inkl. USt.) aus dem Kaufpreis, bei Miete oder Pacht jeweils 3,6 Nettomonatsmieten (= 4,28 Monatsmieten inkl USt.), bei Miet- oder Pachtverträgen mit einer Laufzeit unter 3 Jahren (exklusive Verlängerungsoptionen) beträgt die Provision 2,5 Nettomonatsmieten (2,98 Monatsmieten inkl. USt.), bei Erbbaurechten jeweils laufzeitunabhängig 3 % (= 3,57 % inkl. USt.) aus dem Zehnjahreserbbauzins, bei Nachweis bzw. Vermittlung sonstiger Leistungen 3 % (= 3,57 % inkl. USt.) aus dem Vertragswert. Zur Ermittlung einer Provision zählen zum Miet-, Pacht- oder Kaufpreis sämtliche auf Dauer beim Verkäufer, bzw. Vermieter verbleibenden Geldleistungen des Übernehmers (z. B. für Ausstattung, Einrichtung, usw.). Eine Provision wird fällig mit Abschluss des Übernahmevertrages und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Rahmen unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit sind wir auch für unsere Auftraggeberseite entgeltlich tätig.
Unser Angebot beruht auf Angaben unseres Auftraggebers, hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Pläne haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Darstellungen der Einrichtung und Ausstattung der Immobilie dienen lediglich zu Illustrationszwecken. Sie stellen weder mitverkaufte Gegenstände, Zubehör noch eine verbindliche Zusage der Beschaffenheit der Immobilie dar. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. -vermietung behalten wir uns ausdrücklich vor.
Mit Anfrage auf unser Immobilienangebot und Übermittlung Ihrer Daten erteilen Sie uns Ihr Einverständnis und willigen ein, dass wir Ihre Daten speichern sowie ein Suchprofil auf Basis des angefragten Objektes erstellen dürfen, so dass wir Sie als Kunde frühzeitig über immobilienspezifische Angebote und Dienstleistungen der Fachpartner Gewerbe-Immobilien GmbH (fgi) informieren und unsere Mitarbeiter Sie zu diesem Zwecke telefonisch, postalisch oder per E-Mail kontaktieren dürfen. Diese Einwilligungen können Sie jederzeit widerrufen. Ebenso wie Sie der Speicherung Ihrer Daten jederzeit entsprechend den Regelungen der EU-DSGVO widersprechen können. In diesem Zusammenhang weisen wir zudem auf unsere Datenschutzerklärung (www.fgi.de/datenschutz.html) hin.
Weiterhin finden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter www.fgi.de/agb.html Anwendung. Bei Abschluss eines Übernahmevertrages berechnen wir an den Übernehmer eine Provision. Diese beträgt bei Kauf 3 % aus dem Kaufpreis, bei Anmietung Laufzeit unabhängig 3 % aus dem Zehnjahresmietwert. Eine Provision wird fällig mit Abschluss eines Übernahmevertrages und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (= 3,57 %). Im Rahmen unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit sind wir auch für die Eigentümerseite entgeltlich tätig.
Unser Angebot beruht auf Angaben unseres Auftraggebers, hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Pläne haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. -vermietung behalten wir uns vor.
Mit Anfrage auf unser Immobilienangebot und Übermittlung Ihrer Daten erteilen Sie uns Ihr Einverständnis und willigen ein, dass wir Ihre Daten speichern sowie ein Suchprofil auf Basis des angefragten Objektes erstellen dürfen, so dass wir Sie als Kunde frühzeitig über immobilienspezifische Angebote und Dienstleistungen der fgi Fachpartner Gewerbe-Immobilien GmbH informieren und unsere Mitarbeiter Sie zu diesem Zwecke telefonisch, postalisch oder per E-Mail kontaktieren dürfen. Diese Einwilligungen können Sie jederzeit widerrufen. Ebenso wie Sie der Speicherung Ihrer Daten jederzeit entsprechend den Regelungen der EU-DSGVO widersprechen können. In diesem Zusammenhang weisen wir zudem auf unsere Datenschutzerklärung (www.fgi.de/datenschutz.html) hin.