Gewerbefläche ideal Labor, Ausstellung oder auch Catering
Bei den Flächen handelt es sich um die ehemalige Kantine eines eingeführten Verwaltungs- und Produktionsstandort, welche aufgrund veränderter Mieterstrukturen nicht mehr benötigt wird.
Angedachte Nutzungen:
LABOR, AUSSTELLUNG
Ebenfalls eigenen sich die Flächen ideal für andere Nutzungen und können z.B. als Labor ausgebaut werden oder als Showroom mit Büro und Vertrieb umgenutzt werden.
CATERING:
Die Kantine ist vollständig ausgestattet und könnte z.B. für einen Caterer angepasst werden.
GASTRONOMIE:
Gastroanfragen werden gezielt geprüft, sofern das Konzept eine langfristige und adäquate Nutzung für das Gebäude darstellt.
Miete:
- 12,50 €/m² zzgl. Nebenkosten und Umsatzsteuer
Esslingen am Neckar ist in die Metropolregion Stuttgart eingebunden und zählt zu den bevölkerungsreichsten Mittelstädten Baden-Württembergs mit 92.600 Einwohnern. Im Herzen des Landes gelegen, bietet sie den Menschen einzigartige Chancen und Möglichkeiten. Hier arbeiten 56.000 Menschen und erwirtschaften den zweithöchsten Umsatz pro Industriebeschäftigtem im Land.
Der Standort ist überregional über den in 2 Fahrminuten entfernten Anschluss der B10 Stuttgart / Ulm angebunden.
Die A 8-Anschlussstelle Neuhausen ist ca. 10 km, der Flughafen Stuttgart ca. 15 Kilometer entfernt.
Der Bahnhof mit S-Bahn und weiteren Zuganbindungen ist in 10 Minuten fußläufig erreichbar.
Außenfläche:
- Stellplätze
- Schrankenanlage
- Fahrradstellplatz
Bei Abschluss eines Übernahmevertrages berechnen wir an den Übernehmer eine Provision. Diese beträgt bei Kauf 4 % (= 4,76 % inkl. USt.) aus dem Kaufpreis, bei Miete oder Pacht jeweils 3,6 Nettomonatsmieten (= 4,28 Monatsmieten inkl USt.), bei Miet- oder Pachtverträgen mit einer Laufzeit unter 3 Jahren (exklusive Verlängerungsoptionen) beträgt die Provision 2,5 Nettomonatsmieten (2,98 Monatsmieten inkl. USt.), bei Erbbaurechten jeweils laufzeitunabhängig 3 % (= 3,57 % inkl. USt.) aus dem Zehnjahreserbbauzins, bei Nachweis bzw. Vermittlung sonstiger Leistungen 3 % (= 3,57 % inkl. USt.) aus dem Vertragswert. Zur Ermittlung einer Provision zählen zum Miet-, Pacht- oder Kaufpreis sämtliche auf Dauer beim Verkäufer, bzw. Vermieter verbleibenden Geldleistungen des Übernehmers (z. B. für Ausstattung, Einrichtung, usw.). Eine Provision wird fällig mit Abschluss des Übernahmevertrages und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Rahmen unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit sind wir auch für unsere Auftraggeberseite entgeltlich tätig.
Unser Angebot beruht auf Angaben unseres Auftraggebers, hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Pläne haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Darstellungen der Einrichtung und Ausstattung der Immobilie dienen lediglich zu Illustrationszwecken. Sie stellen weder mitverkaufte Gegenstände, Zubehör noch eine verbindliche Zusage der Beschaffenheit der Immobilie dar. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. -vermietung behalten wir uns ausdrücklich vor.
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